Anwalt für steueroptimierte Gesellschaftstrukturen

Unternehmensgründung & Geschäftsführerrecht – juristisch fundiert von Anfang an

Unternehmensgründung & Geschäftsführerrecht – juristisch fundiert . von Anfang an

Der Ablauf einer GmbH-Gründung oder UG-Gründung stellt viele Gründer vor entscheidende Fragen: Welche Rechtsform ist am besten geeignet? Welche Schritte müssen eingehalten werden? Ich begleite Sie persönlich durch alle Phasen Ihrer Unternehmensgründung – von der ersten Idee bis zur Eintragung ins Handelsregister. Mein Anliegen ist, dass Sie alle Voraussetzungen einer UG-Gründung und gesetzliche Anforderungen kennen und optimal umsetzen.

Welche Gesellschaftsform passt zu Ihrer Unternehmensgründung?

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform prägt den weiteren Unternehmenserfolg. Ob GmbH, UG oder Holdingstruktur: Gemeinsam prüfen wir, welche Modelle zu Ihren Zielen und Vorstellungen passen. Dabei erläutere ich Ihnen genau den Ablauf einer GmbH-Gründung, die Voraussetzungen einer UG-Gründung sowie die Möglichkeiten, mit einer Holding flexibel zu bleiben.

GmbH-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

UG-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Holdingstruktur mit Tochtergesellschaft

Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche steuerliche und haftungsrechtliche Folgen. Bei Ihrer Unternehmensgründung berate ich Sie individuell und begleite die Gründung einer:

GmbH-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

UG-Unternehmer-gesellschaft (haftungsbeschränkt)

Holdingstruktur mit Tochtergesellschaft

Gesellschaftsvertrag erstellen und prüfen – Ihre rechtliche Grundlage​

Ein individueller Vertrag sichert die Struktur Ihres Unternehmens nachhaltig. Ich unterstütze Sie dabei, einen sicheren Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der zukunftsfähig und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ebenso empfiehlt es sich, einen bewährten Anwalt den Gesellschaftsvertrag prüfen zu lassen – so vermeiden Sie Streitfälle, Nachbesserungen und haften nicht für nachteilige Klauseln.

Geschäftsführeranstellungsvertrag prüfen – Sicherheit für Geschäftsleitung und Unternehmen

Die Rolle des Geschäftsführers verlangt klare und ausgewogene Regelungen. Lassen Sie Ihren Geschäftsführeranstellungsvertrag prüfen, um alle relevanten Punkte wie Vergütung, Kündigungsregelungen und Wettbewerbsverbote rechtssicher festzuhalten. Ich berate Sie zu Besonderheiten bei GmbH und UG, zu typischen Problemen in bestehenden Verträgen und zur optimalen Gestaltung neuer Verträge.

Gründungsprozess und Vertragsgestaltung – häufige Fragen aus der Praxis

Viele Mandanten haben Fragen zum Thema Gründung, Dauer der Gründung, Gesellschaftsform oder Musterprotokoll vs. individuelle Gestaltung:

Ja, das ist möglich. Eine Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG ist rechtlich erlaubt und funktioniert genauso wie eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern.

In der Regel dauert es 1 bis 3 Wochen, abhängig von der Notarterminverfügbarkeit, Kontoeröffnung und der Eintragung ins Handelsregister. Eine UG ist meist etwas schneller, weil weniger Kapital eingebracht werden muss.

Du benötigst:

  • Einen Gesellschaftsvertrag

  • Einen gültigen Personalausweis

  • Den Gründungsbeschluss (bei mehreren Gesellschaftern)

  • Einen Notartermin

  • Nachweis über das eingezahlte Stammkapital

Ja. Die notarielle Beurkundung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob du eine GmbH oder UG gründest.

Ja, das ist möglich. Eine Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG ist rechtlich erlaubt und funktioniert genauso wie eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern.

Rechtlich ist er nicht zwingend vorgeschrieben, aber ausdrücklich zu empfehlen, um Rechte und Pflichten klar zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein Geschäftsführer ist kein „normaler Arbeitnehmer“. Er vertritt die Gesellschaft nach außen und haftet unter Umständen persönlich – z. B. bei Pflichtverstößen oder Insolvenzverschleppung.In der Regel dauert es 1 bis 3 Wochen, abhängig von der Notarterminverfügbarkeit, Kontoeröffnung und der Eintragung ins Handelsregister. Eine UG ist meist etwas schneller, weil weniger Kapital eingebracht werden muss.

Wichtige Inhalte sind u. a.:

  • Aufgaben & Befugnisse

  • Vergütung & Boni

  • Kündigungsfristen

  • Wettbewerbsverbote

  • Regelungen zur Haftung

Das hängt vom Vertrag ab – oft wird er befristet für 3–5 Jahre abgeschlossen, mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Es sind aber auch unbefristete Verträge möglich.

Ja – Gesellschafter können den Geschäftsführer abberufen, unabhängig vom Anstellungsvertrag. Allerdings kann der Geschäftsführer weiterhin Anspruch auf Gehalt haben, wenn der Vertrag nicht gleichzeitig gekündigt wird.

Nach Beglaubigung aller Gründungsdokumente durch den Notar werden diese elektronisch ans Handelsregister geschickt. Nach Zahlung der Gebühren erfolgt die Eintragung. Erst damit gilt das Unternehmen als offiziell gegründet.

Erforderlich sind u. a. Firma und Sitz, Gesellschaftszweck, Stammkapital, Gesellschafter und deren Einlagen sowie Regelungen zur Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Beschlussfassung. Individuelle Anpassungen vermeiden Streitigkeiten.

Mindestens 1 € Stammkapital, vollständige Einzahlung, notarielle Beurkundung und Rücklagenbildung sind Pflicht. Der Unternehmensname muss „haftungsbeschränkt“ enthalten, Anmeldung erfolgt beim Handelsregister.

Sinnvoll bei komplexen Strukturen, Unsicherheiten, individuellen Regelungen oder haftungsrelevanten Fragen. Frühzeitige Prüfung verhindert teure Fehler und spätere Konflikte.

Wann lohnt sich die Gründung einer Holdingstruktur?

Gerade bei mittel- bis langfristigem Vermögensaufbau oder geplanter Expansion bietet die Holdingstruktur neue Spielräume. Ich berate Sie, wie Sie bereits beim Gesellschaftsvertrag Erstellen oder Prüfen gezielt steuerliche Vorteile und mehr Flexibilität einbauen.

Fehlerquellen und Risiken beim Gründen vermeiden

Viele Gründer unterschätzen die Komplexität der Vertragsgestaltung, insbesondere beim Erstellen oder Prüfen eines Gesellschaftsvertrags. Schon kleine Versäumnisse im Ablauf einer GmbH-Gründung oder bei den Voraussetzungen einer UG-Gründung können später zu gravierenden Haftungs- oder Steuerproblemen führen. Eine persönliche Begleitung stellt sicher, dass alle Dokumente, vom Gesellschaftsvertrag bis zum Geschäftsführeranstellungsvertrag, den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Unternehmensgründung & Vertragsprüfung – juristisch durchdacht und alles aus einer Hand.

Ob Sie eine GmbH oder UG gründen, einen Geschäftsführervertrag aufsetzen oder bestehende Verträge rechtlich prüfen lassen möchten: Ich begleite Sie persönlich und effizient – von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung.

RECHTSANWALT SCHLESINGER

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